
Komplexe Fragen-
einfache Antworten
Sie haben Fragen oder sind unsicher, ob Ihnen der Anspruch auf CO₂-Kostenerstattung zusteht? Kein Problem! Hier finden Sie eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen und die entsprechenden Antworten, damit Sie schnell und unkompliziert Klarheit bekommen.
Allgemeine Fragen zur CO₂-Kostenerstattung
Muss ich den Service jedes Jahr erneut beantragen?
Ja, da die Gasabrechnung jährlich erfolgt und sich der CO₂-Verbrauch sowie die CO₂-Kosten ändern, müssen Sie jedes Jahr eine neue Rückerstattung beantragen. Mit CO₂ Refund dauert der Antrag nur wenige Minuten, und wir erinnern Sie rechtzeitig daran!
Welche Unterlagen benötige ich für den Erstattungsantrag?
ie benötigen Ihre Gasabrechnung(en), die Größe Ihrer Wohnung und die E-Mail-Adresse Ihres Vermieters, um den Antrag vollständig einreichen zu können.
Wie lange dauert es, den Erstattungsantrag zu stellen?
Der Erstattungsprozess dauert zwischen 5 und 10 Minuten.
Fragen zum Gesetz und rechtliche Informationen
Wie lange ist der Anspruch auf Rückerstattung gemäß dem CO2KostAufG gültig?
Laut § 6 Absatz 2 des CO₂-KostAufG müssen Mieter ihren Erstattungsanspruch innerhalb von 12 Monaten nach der Abrechnung durch den Gaslieferanten geltend machen.
Wer kann einen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen?
Jeder (Haupt-) Mieter einer Wohnung mit Gasetagenheizung hat das Recht, gemäß § 5 Absatz 3 des CO₂-KostAufG einen Erstattungsanspruch zu stellen.
Was passiert, wenn der Vermieter auf den Rückerstattungsantrag nicht reagiert?
Da CO₂ Refund nur für die Berechnung, die Plausibilisierung und die Bereitstellung des Antragsschreibens zuständig ist, obliegt es dem Mieter, die weitere Kommunikation mit dem Vermieter zu führen und sicherzustellen, dass die Rückerstattung erfolgt. Wir haben keinen Einblick in die Zahlungsabwicklung und können das Mahnwesen nicht übernehmen. Sollten Probleme mit dem Vermieter auftreten, empfehlen wir, rechtliche Schritte einzuleiten oder eine Schlichtungsstelle zu kontaktieren.
Fragen zum Rückerstattungsprozess
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld erhalte?
Die Dauer hängt davon ab, wie schnell der Vermieter reagiert. Der Vermieter hat gemäß § 6 Absatz 2 CO₂KostAufG bis zu 12 Monate Zeit, den Betrag zu erstatten, wenn keine Verrechnung über die Nebenkostenabrechnung erfolgt. CO₂ Refund bietet jedoch keine Erfolgskontrolle darüber, ob und wann der Vermieter tatsächlich zahlt.
Was kann ich tun, wenn mein Vermieter das Geld nicht auszahlt, sondern mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet?
Laut § 6 Absatz 2 CO₂KostAufG ist es dem Vermieter erlaubt, die CO₂-Erstattung im Rahmen der nächsten Betriebskostenabrechnung zu verrechnen.
Was passiert, wenn der Vermieter die Abrechnung(en) zugestellt haben will?
Das CO₂ Refund Berechnungsblatt wurde mit dem Antrag an Ihren Vermieter gesendet. Ob Sie die Gasabrechnung nachreichen, liegt bei Ihnen. Gemäß dem CO₂KostAufG sind Sie jedoch nicht verpflichtet, die Abrechnungen zu senden.
Fragen zum CO₂-Rückerstattungsprozess und weiteren Schritten
Mein Vermieter reagiert nicht oder möchte die Rückerstattung schriftlich haben. Was kann ich tun?
Sollte der Vermieter nicht reagieren, können Sie die Rückerstattung weiterhin geltend machen. Alle Ihre Antragsdokumente, einschließlich des Berechnungsblatts und des Anschreibens, stehen in Ihrem CO₂ Refund-Account zum Download bereit. Diese Dokumente können Sie ausdrucken und per Post versenden, falls Ihr Vermieter dies verlangt. Für rechtliche Fragen oder falls es zu einer weiteren Verzögerung kommt, können Sie die Hilfe einer Link: Schlichtungsstelle oder eines Link: Anwalts in Anspruch nehmen.
Kann ich einen CO₂-Erstattungsantrag stellen, wenn meine Gasetagenheizung nur einen Teil der Wohnung beheizt?
Ja, auch wenn Ihre Gasetagenheizung nur einen Teil der Wohnung beheizt, können Sie den CO₂-Erstattungsantrag stellen.
Zusätzliche Fragen speziell zu Gasetagenheizungen
Was ist eine Gasetagenheizung und warum ist sie relevant für die CO2-Kostenaufteilung?
Eine Gasetagenheizung ist ein mit Gas betriebenes Heizsystem, das eine einzelne Wohneinheit mit Wärme und/oder Warmwasser versorgt. Gasetagenheizungen stellen einen Sonderfall im CO2KostAufG dar, da die CO2 Kosten direkt vom Mieter mit der Gasrechnung bezahlt werden. Der Vermieter kennt die Höhe des Verbrauchs/der Kosten nicht, weshalb der Mieter selber den Erstattungsbetrag berechnen und beantragen muss.
Kann ich einen Erstattungsantrag stellen, wenn meine Gasetagenheizung nur einen Teil der Wohnung beheizt?
Ja, auch wenn Ihre Gasetagenheizung nur einen Teil der Wohnung beheizt, können Sie eine Erstattung der CO2-Kosten beantragen.
Fragen zu Konto und Löschung der Daten
Wie erstelle ich ein CO₂ Refund-Konto?
Um den vollständigen Service nutzen zu können, müssen Sie sich ein Konto erstellen. Gehen Sie dazu auf die Registrierungsseite und geben Sie Ihre grundlegenden Informationen ein, wie Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort.
Wie kann ich mein CO₂ Refund-Konto löschen?
Wenn Sie Ihr Konto bei CO₂ Refund löschen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an info@co2refund.de mit der Bitte um Löschung. Wir werden Ihr Konto dann gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien löschen.
Wie werden meine Daten bei CO₂ Refund geschützt?
Ihre Daten werden datenschutzkonform gemäß der DSGVO behandelt. Alle Informationen, die Sie auf unserer Plattform eingeben, sind sicher gespeichert und werden ausschließlich zur Berechnung und Bearbeitung Ihrer CO₂-Erstattung verwendet.
Weitere nützliche Informationen
- CO₂-Kostenerstattung für Mieter: Die CO₂-Kostenerstattung wird gemäß dem CO₂KostAufG geregelt und ist für alle Mieter von Gasetagenheizungen relevant. Erfahren Sie mehr auf unserer Startseite.
- Antrag stellen: Erfahren Sie, wie einfach es ist, den Erstattungsantrag zu stellen, und berechnen Sie jetzt Ihre CO₂-Kostenerstattung mit unserem CO₂-Kostenrechner.